Leistungen nach ärztlicher Verordnung
Häusliche Krankenpflege bedeutet auch die Durchführung von medizinisch notwendigen Behandlungen, zum Beispiel um Klienten vor unnötigen Wegen in die Arztpraxis zu entlasten. Bei der Behandlungspflege führen wir ärztlich angeordnete Maßnahmen durch. Sie wird in der Regel verschrieben, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden und um die ärztliche Behandlung zu sichern. Diese Leistungen werden von der Krankenversicherung übernommen.
Unsere Leistungen in diesem Bereich sind vielfältig:
- Wundverbände, Stütz- und Kompressionsverbände
- Um die notwendige Versorgung mit Medikamenten zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit Apotheke und Arzt zusammen. Auf Wunsch erfolgt die Besorgung der Medikamente durch uns. Dies ist eine Privatleistung (siehe auch unsere Servicepakete). Das Richten und Verabreichen der Medikamente ist wiederum eine Leistung der Behandlungspflege.
- Blutdruck- und/oder Blutzuckermessungen
- Stomapflege
- Katheterwechsel und- versorgung
- PEG-Versorgung
- Injektionen s.c. oder i.m.
- medizinische Einreibungen
- Augentropfenabgabe
- Schmerzpflasterwechsel
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